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Bedingungen für Content-Anbieter

Content Anbieter Bedingungen
der
orgavision GmbH, Keithstr. 2-4, 10787 Berlin, nachfolgend „orgavision“

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1.Vorbemerkung

orgavision bietet im Wege des sog. Software-as-a-Service (SaaS) eine innovative Softwarelösung für die browserbasierte Erstellung und Nutzung von unternehmensinternen Dokumentationen - wie beispielsweise Qualitätsmanagementhandbücher oder Mitarbeiterhandbücher – an. Hierzu stellt orgavision auf ihrer Website ihren Kunden diverse Dienste im Wege eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechts zur Verfügung.

Dem Kunden wird neben der Nutzung der von orgavision bereitgehaltenen Dienste des weiteren die Möglichkeit gegeben, vom Content Anbieter für die Nutzung innerhalb der Dienste angebotene Drittprodukte, z.B. Content Pakete und Branchenlösungen sowie ggf. dazugehörige Software bzw. Softwarekomponenten, Musterhandbücher, standardisierte Dokumentationen, Vorlagen, Normstrukturen, Prozesse etc. und deren Aktualisierungen bzw. Updates (nachfolgend einheitlich "Drittprodukte") zu erwerben.

Nachstehende Vertragsbedingungen regeln die Rechte und Verpflichtungen von orgavision und den Content Anbietern.

2. Anbieten von Drittprodukten

2.1 Dem Content Anbieter wird die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen nachstehender Regelungen auf der Website von orgavision Drittprodukte einzustellen und Kunden von orgavision zur Nutzung entgeltlich anzubieten und zu lizenzieren. Hierzu stellt orgavision dem Content Anbieter im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten Speicherplatz zur Verfügung, damit der Content Anbieter hierauf von ihm geschaffene oder anderweitig erworbene Drittprodukte im Wege des Upload speichern kann.

2.2 Das Anbieten und die Lizenzierung der Drittprodukte auf der Website von orgavision erfolgt ausschließlich durch den Content Anbieter. Der Erwerb der Drittprodukte erfolgt unmittelbar zwischen Content Anbieter und Kunde. orgavision beschränkt sich darauf, als Hilfsperson des Content Anbieters zwischen Content Anbieter und Kunden die Nutzung der Drittprodukte zu vermitteln.

2.3 orgavision hält ihre Website, die von ihr zur Verfügung gestellten Dienste und die Drittprodukte auf einer zentralen oder mehreren, eigenen oder über Dritte bereitgehaltenen Datenverarbeitungsanlagen zur Nutzung bereit. Die Entscheidung über Umfang, Art und Inhalt der Bewerbung der vom Content Anbieter upgeloadeten Drittprodukte innerhalb der Websites liegt aufgrund der Notwendigkeit eines einheitlichen Auftritts und der Standardisierung der Angebote sowie der Präsentation der Dienste und Dienstprodukte bei orgavision.

2.4 Dem Content Anbieter ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass orgavision auch Drittprodukte anderer Drittanbieter und weiterer Content Anbieter anbietet oder vermittelt, die ggf. mit denen des Content Anbieters vergleichbar sind oder in Konkurrenz stehen.

2.5 orgavision und Content Anbieter sind sich einig, dass der den Kunden einzuräumende Nutzungsumfang für die Drittprodukte auf die Nutzung innerhalb der Dienste von orgavision beschränkt bleiben muss. Eine Nutzung außerhalb der Dienste von orgavision bzw. deren Website ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die dem Kunden seitens des Content Anbieters insofern eingeräumte Lizenz hat sich folglich auf das entgeltliche, nicht übertragbare, nichtexklusive, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit und inhaltlich auf den Einsatz der Drittprodukte innerhalb der Dienste von orgavision begrenzte Lizenzrecht zu beschränken. Der Content Anbieter sichert orgavision zu, dem Kunden keine weitergehenden Rechte an den Drittprodukten einzuräumen, ohne dies vorab mit orgavision abgeklärt und deren ausdrückliche Zustimmung eingeholt zu haben.

2.6 Darüber hinausgehende Aufgaben oder Pflichten, z.B. Service für die Drittprodukte, weitergehende Beratungsleistungen, Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Erklärungen der Kunden hinsichtlich ihrer Person sowie ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit übernimmt orgavision ausdrücklich nicht.

2.7 Eigene Vertragsbedingungen des Content Anbieters gegenüber den Kunden dürfen den Bedingungen dieses Vertrages nicht widersprechen.

3. Registrierung

3.1 Vor Einstellung der Drittprodukte hat sich der Content Anbieter auf der Website von orgavision zu registrieren. Das während des Registrierungsvorgangs von orgavision vorgegebene Registrierungsverfahren und Prozedere ist einzuhalten. Die seitens von orgavision erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Content Anbieter vollständig und korrekt angegeben und vom Content Anbieter während der Laufzeit stets aktuell gehalten werden. Insbesondere verpflichtet sich der Content Anbieter, stets zutreffende Angaben über seine Identität zu machen und eine richtige und rechtmäßige E-Mail-Adresse anzugeben. sofern es sich beim Content Anbieter um eine juristische Person oder eine Mehrheit von Personen handeln, ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass über die vom Kunden angegebenen E-Mail Adressen die nach diesem Vertrag vorgesehene Rechtserklärungen rechtswirksam und formgerecht erfolgen können.

3.2 Nach Prüfung der Daten schaltet orgavision den Zugang zur Website frei und benachrichtigt den Content Anbieter hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme dieses Vertrages. Ab Zugang der E-Mail ist der Content Anbieter zur Nutzung der Website und Dienste im Rahmen dieses Vertrages berechtigt.

4. Besondere Verpflichtungen des Content Anbieters

4.1 Der Content Anbieter verpflichtet sich, die seitens orgavision vorgegebenen technischen und inhaltlichen Vorgaben an die Drittprodukte sowie die Datenschutz, Sicherheits- und Verwaltungsvorschriften strikt einzuhalten.

4.2 Der Content Anbieter trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm eingestellten Drittprodukte und stellt sicher, dass dabei die einschlägigen Gesetze eingehalten werden. Der Content Anbieter versichert, dass die von ihm eingestellten Drittprodukte und Updates dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Der Content Anbieter steht dafür ein, dass die Drittprodukte mit dem Dienst von orgavision interoperabel sind und keine Computer- oder Mobiltelefonkommunikation, noch die von orgavision oder ihren Kunden für die Nutzung der Dienste eingesetzten Geräte behindert oder stört. Für alle Inhalte, die vom Content Anbieter eingestellt, zur Verfügung gestellt, zu den Diensten hochgeladen, durch diese vermittelt, veröffentlicht, oder verarbeitet werden, ist allein der Content Anbieter verantwortlich. Der Content Anbieter haftet dafür, dass solche Inhalte nicht rassistisch, diskriminierend, pornografisch, den Jugendschutz gefährdend, politisch extrem oder sonst gesetzeswidrig sind oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßen oder sonst wie Rechte Dritter verletzten.

4.3 Der Content Anbieter ist verpflichtet, orgavision zu benachrichtigen, wenn er den Verdacht hat, dass vorstehenden Bestimmungen zuwidergehandelt wird.

4.4 Der Content Anbieter haftet für die orgavision entstehenden Schäden und Verluste, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen vorstehende Bestimmungen gehandelt wird, und stellt orgavision auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen ausdrücklich frei.

4.5 orgavision behält sich das Recht vor, die vom Content Anbieter angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Drittprodukte zu überprüfen, sofern ein Verdacht einer Verletzung vorstehender Bestimmungen besteht oder dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften staatlicher Stellen oder gerichtlicher Anordnungen erfolgt. Im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmungen kann orgavision den Zugang zu den Drittprodukten des Content Anbieters sperren, bis der Verstoß beseitigt ist und keine Rechtsverletzungen mehr drohen. Bei schwerwiegenden oder beharrlichen Verstößen kann orgavision die Drittprodukte löschen und/oder diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen.

5. Vergütung

5.1 Die Abrechnung und Geltendmachung der Lizenzgebühren für die von orgavision an Kunden vermittelten Drittprodukte ist alleinige Aufgabe des Content Anbieters. Hierzu übermittelt orgavision dem Content Anbieter laufend die entsprechenden Auftragsdaten derjenigen Kunden, die ein Drittprodukt des Content Anbieters lizenziert haben. Voraussetzung der Übermittlung solcher Daten ist allerdings, dass der Kunde einer Weitergabe seiner Daten zugestimmt hat, was über die Nutzungsbedingungen von orgavision sichergestellt wird. orgavision übernimmt keinerlei Abrechnungs-, Zahlungsverkehrs- oder Inkassodienstleistungen, weder für den Content Anbieter noch den Kunden.

5.2 Für die seitens orgavision für den Content Anbieter erbrachten Leistungen gemäß diesem Vertrag erhält orgavision vom Content Anbieter eine Provision in Höhe von 30% des Kaufpreises der vom Content Anbieter über die Website veräußerten Drittprodukte. Die Provision ist zuzüglich der jeweils aktuell geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.

5.3 orgavision berechnet monatlich die im jeweiligen Kalendermonat angefallenen Provisionen und stellt diese dem Content Anbieter mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats in Rechnung.

5.4 orgavision behält sich während der Laufzeit dieses Vertrages vor, vorstehenden Provisionssatz zu ändern. orgavision wird Änderungen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden dem Content Anbieter per Email bekannt geben. Provisionssatzänderungen gelten in keinem Fall für bereits erfolgte Vermittlungen bzw. Lizenzierungen. Beträgt eine Provisionssatzerhöhung mehr als 5 % der bisherigen Provision, so ist der Content Anbieter berechtigt, den Vertrag im Ganzen zum Ende des auf die Ankündigung folgenden Kalendermonats zu kündigen. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so gilt ab dem auf die Ankündigung übernächsten Kalendermonat der angekündigte Provisionssatz. Auf das Kündigungsrecht wird orgavision den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

6. Schutzrechte

6.1 Der Content Anbieter steht dafür ein, dass die Drittprodukte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.

6.2 orgavision und Content Anbieter werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Der Content Anbieter übernimmt für die Drittprodukte die alleinige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen, und wird orgavision von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen.

7. Daten, Datensicherung und Datenschutz

7.1 orgavision und der Content Anbieter werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

7.2 Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsrichtlinien von orgavision, die auf der Website einzusehen sind.

8. Bewertung

8.1 orgavision stellt für Drittprodukte ein Bewertungssystem zur Verfügung, in welchem die Kunden die Möglichkeit haben, die jeweiligen Drittprodukte positiv oder negativ zu bewerten. Die Kunden sind zur Abgabe von Bewertungen nicht verpflichtet. Die Kunden sind allerdings nach den Nutzungsbedingungen verpflichtet, wenn sie Angaben machen, diese im Rahmen der Bewertung ausschließlich wahrheitsgemäß zu machen.

8.2 Der Content Anbieter ist mit einer Bewertung seiner Drittprodukte über ein solches, von orgavision frei gestaltbares Bewertungssystem einverstanden.

8.3 Content Anbieter sind nicht berechtigt, mittelbar oder unmittelbar die Bewertung der eigenen Person oder Drittprodukte zu beeinflussen. Manipulationen und Eigenbewertungen berechtigen orgavision zur Löschung der Bewertungen oder auch fristlosen Kündigung des mit orgavision bestehenden Vertrages.

8.4 orgavision prüft die Bewertungen nicht auf ihre inhaltliche Berechtigung. orgavision übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Auswirkungen der Bewertungen, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bekannt oder erkennbar unrichtige Bewertungen werden gelöscht.

8.5 Die Daten zu einem bestimmten Drittprodukt werden von orgavision gelöscht, wenn das Drittprodukt nicht mehr angeboten wird.

9. Gewährleistung

9.1 orgavision leistet dem Content Anbieter dafür Gewähr, dass der Content Anbieter während der Vertragslaufzeit Drittprodukte auf der Website einstellen, anbieten und veräußern kann. orgavision gewährleistet eine technische Erreichbarkeit ihrer Website von 95% im Monatsdurchschnitt. orgavision behält sich darüber hinaus jederzeit zumutbare Einschränkungen der Zugangsmöglichkeiten und Imports durch Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen vor, soweit diese für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind.

9.2 Weitere Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zusicherungen oder Garantien werden keine übernommen. orgavision leistet insbesondere keine Gewähr dafür, dass die vom Content Anbieter nach diesen Bedingungen eingestellten Drittprodukte auch tatsächlich innerhalb der Dienste von orgavision einsetzbar und kompatibel sind bzw. funktionieren.

9.3 orgavision ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Standleitungen und Leitungsnetzen im Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet. Der Content Anbieter erkennt an, dass

a. die Datenbeförderung durch die Telekommunikationsnetze bzw. Standleitungen sowie Internet technisch nur bedingt verlässlich ist und dass die Daten durch heterogene Netzte mit unterschiedlichen Eigenschaften und Kapazitäten geleitet werden, die mitunter überlastet sind,
b. das Zustandekommen einer funktionsfähigen Internetverbindung dem Kunden und dem Content Anbieter obliegt und orgavision für Mängel, welche aus einer fehlerhaften Internetverbindung resultieren, keine Haftung übernimmt,
c. trotz der von orgavision eingesetzten üblichen Sicherheitsstandards die durch die Telekommunikationsleitungen sowie Internet geleiteten Daten nicht gegen eventuelle Missbräuche geschützt sind und
d. dass die Wartung der Server zu vorübergehenden Unterbrechungen führen kann.

9.4 Die vertraglichen Verpflichtungen von orgavision entfallen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt. Solche Umstände höherer Gewalt umfassen insbesondere nicht von orgavision schuldhaft herbeigeführten Arbeitskampf, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Blitzschlag, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Entscheidungen staatlicher Stellen oder sonstige staatliche Vorschriften, technische Fehler im Netzwerk des Internetanbieters, verspätetes Erbringen von Dienstleistungen durch Dritte, soweit dies durch ein oben bezeichnetes Ereignis verursacht wurde, allgemeine Transport-, Waren- oder Energieengpässe oder andere ähnliche Umstände.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Für Schäden, die durch orgavision oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet orgavision unbeschränkt.

10.2 In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet orgavision nicht.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung von orgavision für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen von orgavision.

10.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

11. Laufzeit, Kündigung

11.1 Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, wenn der Content Anbieter länger als vier Wochen keine Drittprodukte mehr anbietet. Im Übrigen kann er von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

11.2 Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung besteht u.a. dann, wenn

a. der Content Anbieter trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber orgavision nicht nachkommt,
b. die vom Content Anbieter angebotenen Drittprodukte schwere Fehler aufweisen, unbrauchbar für die Dienste von orgavision sind, sittenwidrigen oder anstößigen Inhalt haben etc.,
c. oder der Content Anbieter sonst gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

11.3 Kündigungen haben zu ihrer Wirksamkeit in Textform (per Email, Fax oder Brief) zu erfolgen.

11.4 Sofern der Content Anbieter dies nicht selbst macht, nimmt orgavision mit Beendigung dieses Vertrags die vom Content Anbieter angebotenen Drittprodukte von ihrer Website, so dass sichergestellt ist, dass kein Kunde mehr Zugangsmöglichkeiten zum Erwerb von Drittprodukten des Content Anbieters mehr hat.

11.5 Von Kunden bereits erworbene Drittprodukte bleiben von der Kündigung unberührt. Für diese gelten die Nutzungslaufzeiten aus den entsprechenden Nutzungsvereinbarungen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 orgavision kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ganz oder teilweise übertragen und/oder die Durchführung von Leistungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Subunternehmer übertragen. orgavision hat bei Auswahl von Subunternehmern entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, die die sach- und fachgerechte Vertragserfüllung gewährleistet.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, oder auf Grund einer Änderung in der Rechtsprechung unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach deren wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für Lücken in diesem Vertrag.

12.3 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von orgavision, sofern es sich beim Content Anbieter um ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. orgavision kann in diesem Fall auch jeden anderen zulässigen Gerichtsstand wählen.