Gefährdungsbeurteilung per Software

Gefährdungs­beurteilungen digital und sicher erstellen

Sicheres und gesundes Arbeiten sollte selbstverständlich sein, fordert auch das Arbeitsschutzgesetz. Gefährdungsfaktoren beurteilen, passende Maßnahmen einleiten: mit orgavision läuft’s einfach und strukturiert!  

  • §5 und §6 ArbSchG und DGUV-Vorschriften erfüllen  
  • Automatisierte Workflows statt Excel nutzen 
  • Jederzeit auditbereit sein (z. B. ISO 45001) 

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orgavision Referenz — Cemex
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orgavision Referenz — München Klinik

Seit 2008 erfolgreich im Einsatz bei über 230.000 User:innen in über 850 Unternehmen aus über 15 verschiedenen Branchen.

Was Gefährdungsbeurteilungen erschwert – und wie es leichter geht

Wenn es um Arbeitssicherheit und die Gesundheit von Menschen geht, möchte man alles richtig machen. Da tauchen natürlich Fragen und Hürden auf: Wir haben die passenden Antworten gesammelt!  

»Was gehört alles dazu?«

Unterschiedliche Gefährdungsarten  

Gefährdungen am Arbeitsplatz sind so verschieden wie die Tätigkeiten selbst: Physische, psychische und chemische Risiken sollen berücksichtigt werden – das macht die Sache komplex. Wer hier nicht klar strukturiert, verliert rasch den Überblick. Tipp: Setzen Sie für eine systematische Erfassung auf ein digitales Tool wie eine QM-Software.  

»Wo steht das geschrieben?«

Unvollständige Dokumentation

E-Mails, PDFs, Tabellen, Laufwerk: Gibt es bei Ihnen eine zentrale Übersicht, welche Gefährdungen bereits beurteilt wurden – und wie? Falls nicht: Bündeln Sie alle Gefährdungsbeurteilungen an einem Ort, digital und aktuell. Bauen Sie eine vollständige und jederzeit zugängliche Dokumentation auf – einfach per QM-Software.

»Wer muss handeln?«

Unklare Zuständigkeiten

Gefährdungen am Arbeitsplatz sind so verschieden wie die Tätigkeiten selbst: Physische, psychische und chemische Risiken sollen berücksichtigt werden – das macht die Sache komplex. Wer hier nicht klar strukturiert, verliert rasch den Überblick. Tipp: Setzen Sie für eine systematische Erfassung auf ein digitales Tool wie eine QM-Software.  

»Wie ist der Stand der Dinge?«

Fehlende Versionierung oder Maßnahmenverfolgung

Was wurde wann geändert? Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, und welche vielleicht nur beschlossen, aber nie durchgeführt? Ohne Versionierung und Maßnahmenverfolgung bleibt die Arbeitssicherheit ungewiss. Die Lösung: Ein digitales Tool mit Versionshistorie, Wiedervorlagen und klarem Überblick über alle Maßnahmen. 

Die Lösung: Gefährdungsbeurteilungen mit orgavision managen!

Eine QM-Software wie orgavision bietet mit Handbuch, Prozess-, Maßnahmen- und Ereignismanagement sowie Risikomanagement das perfekte digitale Zuhause für all Ihre Gefährdungsbeurteilungen!

Gefährdungen erfassen und dokumentieren

  • Sammeln Sie im orgavision Handbuch sämtliche Gefährdungsarten strukturiert, übersichtlich, TRGS-400-konform – und immer aktuell. 
  • Dank der klaren Gliederung nach Ordnern und der modernen Suchfunktion (auf Wunsch KI-gestützt!) finden sich alle super zurecht. 
  • Hilfreiche Prozessdiagramme und Organigramme erstellen Sie einfach innerhalb der Software, per Editor.

Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen

  • Weisen Sie einzelnen Rollen (z. B. Sicherheitsfachkraft, Führungskraft, Betriebsärztin) klare Aufgaben zu und verknüpfen Sie diese mit den entsprechenden Kolleg:innen.  
  • Wer darf was lesen, was bearbeiten? Dank des rollenbasierten Berechtigungssystems stellen Sie den Zugriff einzelner Rollen und Bereiche individuell ein. 
  • Auch Stellvertretungen oder Übergaben sind in orgavision einsehbar.  

Maßnahmen festlegen und umsetzen

  • Besteht Gefährdungspotenzial? Leiten Sie in orgavision entsprechende Maßnahmen direkt aus der Gefährdungsbeurteilung ab. 
  • Eröffnen Sie Tickets und definieren Sie Verantwortliche für die Erledigung der Aufgaben.  
  • orgavision behält alles im Blick, erstellt automatische Erinnerungen und Statusübersichten. 

Vorlagen und Checklisten nutzen

  • In der entsprechenden orgavision Mustervorlage zur ISO 45001 finden Sie hilfreiche Vorlagen, Checklisten und Arbeitsblätter, um Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen – inkl. psychischer Belastungen. 
  • Dank der integrierten Prozessbeschreibungen und -abläufe verpassen Sie keinen Gefährdungsfaktor und keinen Handlungsschritt! 
  • Auch eigene Vorlagen lassen sich anlegen und externe Dateien importieren, z. B. Word- oder Excel-Dateien. 

Ins QM und weitere Managementsysteme integrieren

  • In orgavision liegen alle Inhalte stets aktuell und korrekt versioniert vor: perfekt zur Vorbereitung auf Zertifizierungen nach ISO 45001 oder ISO 9001
  • Neben der Arbeitssicherheit und dem QM lassen sich weitere Managementsysteme integrieren und intelligent miteinander verknüpfen. 
  • Handbuch, Prozess- und Maßnahmenmanagement – immer dabei und aus einem Guss!  
Perfekt zum Nachbauen

Digitalisieren Sie Ihr QM wie ein Profi

Digitales QM birgt große Chancen für Unternehmen und Mitarbeiter:innen. Machen Sie es sich leicht!

So einfach geht's

Sechs edle Eigenschaften, die orgavision zur Top-Software für Gefährdungsbeurteilungen krönen

Gesetzeskonform

Rechtssicher dokumentieren? Damit kennen wir uns aus: Alle Inhalte in orgavision werden automatisch korrekt versioniert; alte Versionen sind jederzeit einsehbar. 

Auditfähig

Wenn alles stets aktuell und rechtssicher dokumentiert vorliegt, kann das 45001-Überraschungs-Audit ja kommen! Mit orgavision sehen Sie so was ganz entspannt.

Zentral und aktuell

Ein Ort, alle Inhalte: In orgavision sammeln Sie Richtlinien, Gefährdungsbeurteilungen, und Datenblätter – strukturiert, schlau verknüpfbar und stets auf dem neuesten Stand.

Vorbereitet

orgavision bietet mit seinem gut gegliederten Handbuch einen sinnvollen Rahmen. Und unsere vielfältigen Mustervorlagen machen Ihnen die Arbeit noch leichter.

Zeitsparend

Freigaben, Prüfungen, Kenntnisnahmen, Wiedervorlagen – all diese Workflows automatisiert orgavision für Sie. Und beachtet dabei sämtliche definierten Rollen und Rechte.

Benutzerfreundlich

Wer eine Hose im Internet bestellen kann, findet sich auch in orgavision zurecht – und das von jedem Endgerät aus. Denn orgavision läuft mobil ohne Funktionseinbußen.

Die beste Software für Gefährdungsbeurteilungen

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!

Damit GBUs nicht im Ordner verstauben, sondern aktiv genutzt und gemanagt werden, braucht es nur ein bisschen digitale Unterstützung. Hallo, wir sind’s, von orgavision! 

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Was Sie schon immer über Gefährdungsbeurteilungen wissen wollten und sich nicht zu fragen trauten

Okay, Sie könnten auch bei der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) nachfragen oder die KI nötigen. Aber wir finden, wenn Sie schon eine Webseite über Gefährdungsbeurteilungen besuchen, sollen Sie  auch gleich ein paar typische Fragen und Antworten finden.  

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Um die Sicherheit der Mitarbeitenden nicht dem Zufall zu überlassen, braucht es eine Planungsgrundlage. Die Gefährdungsbeurteilung bildet das zentrale Führungsinstrument für Analyse und Prävention im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie zeigt auf, welchen Gefährdungen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, bewertet Risiken und leitet präventiv Schutzmaßnahmen ab.  

Ziemlich viel, ziemlich verantwortungsvoll – behalten Sie besser den Überblick! In einer modernen QM-Software lässt sich der gesamte Vorgang digital abbilden, dokumentieren und sicher überwachen. 

Wer darf Gefährdungsbeurteilungen durchführen?

Wer darf Gefährdungsbeurteilungen durchführen?

Die rechtliche Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. Sie kann die praktische Durchführung aber an qualifizierte Personen abgeben, z. B. an 

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, 
  • Betriebsärzte oder 
  • interne/externe Sicherheitsexpert:innen. 

Wichtig: Die Verantwortung liegt weiterhin beim Auftraggeber, und die Beurteilung muss fachkundig und nachvollziehbar erfolgen und dokumentiert werden. Fortlaufende Dokumentation? Ein Fall für eine QM-Software! Sie hilft z. B. dabei, Rollen und Zuständigkeiten klar zu definieren, Aufgaben zuzuweisen und Verantwortlichkeiten transparent nachzuverfolgen.  

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?

Typischerweise läuft eine Gefährdungsbeurteilung in diesen sieben Schritten ab:  

  1. Vorbereitung & Planung: festlegen, welche Tätigkeiten, Arbeitsplätze oder Prozesse bewertet werden sollen 
  2. Ermittlung: systematisch alle potenziellen Gefährdungen (physisch, chemisch, psychisch, organisatorisch) erfassen 
  3. Bewertung: einschätzen, wie groß die Risiken sind und wo Handlungsbedarf besteht 
  4. Maßnahmen: Schutzmaßnahmen ableiten (technisch, organisatorisch, persönlich) 
  5. Umsetzung: Maßnahmen in die Praxis bringen 
  6. Wirksamkeitskontrolle: prüfen, ob Maßnahmen greifen 
  7. Dokumentation: Ergebnisse festhalten und regelmäßig aktualisieren 

In einer QM-Software lässt sich dieser Prozess durchgängig digital abbilden – etwa über ein integriertes Maßnahmenmanagement oder ein Risikomanagement. In orgavision gelingt das besonders einfach mit fertigen Arbeitsblättern und Vorgaben, die Sie in unserer Mustervorlage zur ISO 45001 finden. 

Welche Pflicht hat ein Arbeitgeber in Bezug auf Gefährdungsbeurteilungen?

Welche Pflicht hat ein Arbeitgeber in Bezug auf Gefährdungsbeurteilungen?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Das betrifft sämtliche Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten, bevor die Arbeit aufgenommen wird – und gilt fortlaufend bei Änderungen. Diese verbindliche Aufgabe ergibt sich aus dem deutschen Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG). Als wichtiger Baustein des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes umfasst sie folgende Schritte: 

  • Gefährdungen systematisch erkennen und bewerten 
  • Geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen 
  • Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig prüfen 
  • Ergebnisse angemessen dokumentieren und fortschreiben 

Die Dokumentation ist dabei kein „Nice to have“, sondern weist klar nach, dass der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt. In einer QM-Software gelingt das einfach, zentral und revisionssicher. 

Welche Verordnungen, Gesetze und Richtlinien äußern sich zu Gefährdungsbeurteilungen?

Welche Verordnungen, Gesetze und Richtlinien äußern sich zu Gefährdungsbeurteilungen?

ISO 45001 

Die ISO 45001, die internationale Norm für Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme, hilft Unternehmen, ihren Arbeitsschutz strukturiert zu planen. Stichwort Gefährdungsbeurteilungen: Auf jeden Fall! Die Norm verlangt, dass ein Unternehmen systematisch Gefährdungen ermittelt, Risiken bewertet und Maßnahmen festlegt, um Verletzungen und Erkrankungen zu verhindern. Ihr Ziel sind sichere, gesunde Arbeitsplätze in den zertifizierten Unternehmen – klar organisiert und dokumentiert. 

TRGS 400 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bringen die Anforderungen der  Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auf den Punkt: Sie stellen den geltenden Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen dar. 

Die Regel TRGS 400 beschreibt, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, wenn mit Gefahrstoffen hantiert wird. Sie hilft dabei, Gefahren zu erkennen und einzuschätzen sowie passende Schutzmaßnahmen festzulegen: von der Substitution über technische Lösungen bis zu organisatorischen Regeln und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).  

Arbeitsschutzgesetz 

§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, systematisch zu ermitteln, was im Arbeitsalltag alles an Gefahren auftreten könnte. Es gilt, Gefährdungen zu identifizieren und zu bewerten – von der Arbeitsplatzgestaltung über Maschinen und Stoffe bis hin zu psychischen Belastungen – und daraus passende Arbeitsschutz-Maßnahmen abzuleiten. Ist dies erledigt, regelt § 6 ArbSchG die Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen, die gewählten Schutzmaßnahmen und ihre Überprüfung sind schriftlich festzuhalten. Auf diese Weise lässt sich der Arbeitsschutz im Unternehmen planen und kontrollieren.  

DGUV-Vorschriften 

Die verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) heißen kurz DGUV-Vorschriften. Sie legen fest, welche Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gelten – zum Beispiel für Unterweisungen, Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstungen oder den sicheren Betrieb von Anlagen. Sie regeln etwa die Nutzung von Leitern und Tritten oder die Bedingungen für Bildschirmarbeit ganz konkret. Damit bieten sie Unternehmen klare Leitlinien, um Unfälle zu vermeiden, Mitarbeitende zu schützen und rechtssicher zu handeln.