Digitalisierung in der Pflege?
Mit orgavision ganz leicht!

Jetzt vom Sofortprogramm für Kranken- und Altenpflege profitieren und in eine nachhaltige Digitalisierungsstrategie investieren. Wir helfen Ihnen dabei.

Rückruf vereinbaren

Jetzt bis zu 12.000 Euro für Investitionen in die Digitalisierung sichern

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ist seit Januar 2019 wirksam. Ziel der Maßnahme ist es, Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte zu erreichen. Dazu gehört es auch die Arbeitsbedingungen mittels Digitalisierung nachhaltig zu verbessern. Software-Lösungen wie orgavision unterstützen Sie aktiv, effizient und fachlich fundiert bei der Digitalisierung Ihrer Pflegeeinrichtung.

Zusätzlich kann eine Förderung für die Digitalisierung in der Pflege von bis zu 12.000 EUR beantragt werden. 

Wir helfen Ihnen dabei, orgavision in Ihrer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich und mit Inanspruchnahme der Fördermittel einzuführen.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung kann den einmaligen Zuschuss aus dem Förderprogramm beantragen. Die Förderung bezieht sich nicht auf den jeweiligen Rechtsträger. So können Pflegeunternehmen mit mehreren Einrichtungen (z.B. mehreren Pflegeheimen und/oder Pflegediensten und/oder teilstationären Pflegeeinrichtungen) für jede Einrichtung einen Zuschuss beantragen.

Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?

Gefördert werden dabei bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich. Zum Erhalt des maximalen Förderbetrages müssen dementsprechend mindestens 30.000 Euro investiert werden. Es bleibt dann ein Eigenanteil von 18.000 Euro. Wenn eine Finanzierungszuständigkeit der Pflegeversicherung gegeben ist, kann der Eigenanteil als Betriebs- bzw. Sachkosten in der Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarung (oder im Rahmen der Investitionskostenverhandlungen) geltend gemacht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass einmalige Anschaffungskosten nur für die Zukunft geltend gemacht werden können. Eine rückwirkende Finanzierung ist nicht möglich.

Das Förderprogramm für Digitalisierung nach PpSG zusammengefasst

Von 2019 bis zum Jahresende 2023 wird ein einmaliger Zuschuss für ambulante und stationäre Einrichtungen bereitgestellt. Gefördert werden können Maßnahmen zur digitalen Anwendung in Bezug auf

  • Internes Qualitätsmanagement

  • Erhebung der Qualitätsindikatoren

  • Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

  • Abrechnung von Pflegeleistungen 

  • Dienst- und Tourenplanung 

Förderfähig ist jede Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen und Dienstleistungen. Gefördert werden dabei bis zu 40 Prozent pro Einrichtung – jedoch max. ein Betrag von 12.000 Euro. 

Weitere Informationen zum Finanzierungs- und Fördervorhaben des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier. 

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern auf dem Weg der Digitalisierung.
Jenny Lenke
Jenny Lenke
Vertrieb & Kundenbetreuung Kontakt zu Jenny
Marion Sibbe
Marion Sibbe
Vertrieb & Kundenbetreuung Kontakt zu Marion

Wir machen den Weg in die Digitalisierung leicht. Sprechen Sie uns an. 

Oder nutzen Sie den Musterantrag für Fördermittel.

  • Setzen Sie orgavision für ambulante, stationäre oder Komplex-Einrichtungen ein

  • Heben Sie alle Potenziale in der Pflege-Dokumentation

  • Entlasten Sie Ihr Personal durch Investitionen in die Digitalisierung

Das Formular wird gerade geladen, dies könnte wenige Sekunden dauern.

Für die Sozialwirtschaft gemacht.

Verbände, stationäre und ambulante Einrichtungen, mobile Pflegedienste, Kindergärten und Kitas, Rettungsdienste, Suchthilfen, Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und Senioren bauen und vertrauen auf orgavision.

cartias logo
awo logo
asb logo
mission leben logo
partner drk logo

Seit 2008 erfolgreich im Einsatz bei über 180.000 User:innen in über 800 Unternehmen aus über 15 verschiedenen Branchen.

„Das Thema »Digitalisierung« hat einen sehr hohen Stellenwert bei uns. So können wir die persönlichen Daten unserer Klientinnen und Klienten noch besser schützen und unsere Compliance sicherstellen.“

»Ein Grund für orgavision ist sicherlich nicht zuletzt die Erfahrung im Bereich der Sozialwirtschaft und die detaillierte Kenntnis der dort etablierten Arbeitsabläufe und benötigten Inhalte.«