Förderung endet in 2021

orgavision unterstützt Sozialwirtschaft bei der Digitalisierung von Prozessen: Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) werden Digitalisierungsprojekte nur noch bis zum Jahresende 2021 mit bis zu 12.000 Euro gefördert. Die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften sollen damit nachhaltig verbessert werden.

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04.11.2020 – Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verfolgt seit 2019 das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften nachhaltig zu verbessern. Die Digitalisierung und die Einführung passgenauer Softwarelösungen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Der Staat fördert entsprechende Projekte nur noch bis zum Jahresende 2021 mit bis zu 12.000 Euro. 

 

Die Berliner orgavision GmbH unterstützt die Sozialwirtschaft mit ihrem gleichnamigen integrierten Managementsystem dabei, den Anforderungen aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) schnellstmöglich nachzukommen. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind demnach seit 2019 verpflichtet, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften nachhaltig zu verbessern. Ein wesentlicher Baustein dieser Strategie ist die Prozessdigitalisierung.

„Unser integriertes Managementsystem orgavision wird in der Sozialwirtschaft vielfach und gern beispielsweise im Rahmen des Qualitäts- und Prozessmanagements oder für die Dokumentenlenkung genutzt“, sagt orgavision Geschäftsführer Johannes Woithon. „Gern helfen wir aktiv und mit all unserem Fachwissen dabei, Digitalisierungsvorhaben voranzubringen.“

Die vom Bundesministerium mit bis zu 12.000 Euro geförderte Digitalisierungsmaßnahme läuft nur noch bis zum 31. Dezember 2021. Die Summe entspricht maximal 40 % der von der Pflegeeinrichtung beauftragten Gesamtprojektsumme. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von höchstens 18.000 Euro kann als Betriebs- bzw. Sachkosten in der Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarung (oder im Rahmen der Investitionskostenverhandlungen) geltend gemacht werden, wenn die Finanzierungszuständigkeit der Pflegeversicherung gegeben ist. Den einmaligen Zuschuss kann jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung beantragen – jedoch nur, wenn das Projekt noch nicht begonnen hat.

„Einmalige Anschaffungskosten können nur für die Zukunft geltend gemacht werden, da eine rückwirkende Finanzierung nicht möglich ist“, erläutert Johannes Woithon. „Gern unterstützen wir die Pflegeeinrichtungen bei ihrem Digitalisierungssprint bis Ende nächsten Jahres. Mit orgavision gewinnen sie nicht nur einen wichtigen Baustein für ihr Prozess- und Qualitätsmanagement. Sie profitieren vor allem von einem lebendigen Managementsystem, das alle Mitarbeitenden gern und intensiv nutzen. Das ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine solche Anwendung.“

Die Software gewährleistet dabei nicht nur ein digitales Organisationsmanagement. Mit ihr ist auch die Vorbereitung und Begleitung von Zertifizierungen und Audits (MDK Pflege-TÜV, MDK-Prüfung) sowie die Erfassung von Maßnahmen und Aufgaben sowie die Verfolgung von Bearbeitungsständen möglich.

 „Mit orgavision gehen Routineaufgaben in der Pflegeeinrichtung deutlich schneller von der Hand“, sagt Johannes Woithon. „Dank Suchfunktion und automatischer Versionierung von Dokumenten schrumpfen die Aufwände für die Suche, Dokumentation und manuelle Aktualisierung deutlich zusammen. Auch die Einarbeitung neuer Mitarbeitender durch die digitale Dokumentation wird deutlich erleichtert.“  Gleichzeitig spart die automatische Lenkung (frei einzurichtende Prüf- und Freigabe-Workflows) von Regelungen, Ablaufdokumentationen oder Prozessbeschreibungen wertvolle Arbeitszeit und steigert die Effizienz bei der Bearbeitung von administrativen Aufgaben. Zudem verringert sich die Fehleranfälligkeit durch eine inkorrekte oder veraltete Dokumentation. Mithilfe interaktiver Prozessbeschreibungen (Flowcharts) können darüber hinaus Verantwortlichkeiten sowie Arbeitsanleitungen direkt digital eingebunden werden (Video, Foto, Text).

Auch die Webbasiertheit der Lösung erweist sich in der täglichen Arbeit als Vorteil: Die Software ermöglicht den mobilen Zugriff von überall. „Die Mitarbeitenden in der Pflegeeinrichtung können auch von unterwegs aus auf orgavision zugreifen“, erläutert Johannes Woithon. „Somit ist die Kenntnisnahme wichtiger Dokumente nicht an die Anwesenheit im Büro gekoppelt. Gerade in der aktuellen C19-Pandemie, wo durchaus mal schnell neue Hygienevorschriften gelten, ist das ein großer Gewinn für alle am Pflegeprozess Beteiligten – auch für die betreuten Menschen.“

orgavision hält für ihre Anwender vorgefertigte Inhalte wie zum Beispiel ein Rahmenhandbuch „Pflege“, ein Handbuch „Ambulante und stationäre Pflege“, einen MDK-Prüfkatalog, Vorlagen für den Pflege-TÜV sowie ein Arbeitspaket „Pandemie für soziale Einrichtung“ zum Import in die Software bereit.

orgavision anwendertage 2018

Hier finden Sie weitere Informationen und den Musterantrag zum Download

Musterantrag

Ines Lehrke
Ines Lehrke Marketing und Kommunikation